Vorstoss für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Einem Mann mit einer Behinderung aus dem Jura wird der Umzug nach Genf verweigert. Der Grund: Die Kosten sind wegen seiner Behinderung zu hoch, so das Bundesgericht. Die Solothurner SP-Nationalrätin Franziska Roth findet dies unhaltbar und fordert in einer Motion an den Bundesrat, dass Betroffene künftig Beschwerde beim UNO-Behindertenrechts-Ausschuss einreichen können. Roth betont zudem: «Die Sozialdirektoren müssen schauen, dass die Kosten nicht mehr erstrangig sind und diese Menschen dorthin ziehen dürfen, wo ihre Familie ist.»
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